Dr. Andrea Schmidt
Dr. Andrea Brackmann-Krifka

Zahnärztliche Chirurgie

Zu dem Aufgabengebiet der zahnärztlichen Chirurgie gehören kleinere Operationen an den Zähne, dem Kiefer oder dem Weichgewebe der Mundhöhle. Die chirurgischen Eingriffe im Mundraum nehmen Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (sog. Oralchirurgen) vor.

Entfernung von Zähnen ( Extraktion)

Die Extraktion ist in der Zahnmedizin die chirurgische Entfernung eines Zahnes. Ist ein größerer Schnitt und die Bildung eines Schleimhaut-Periost-Lappens erforderlich, ist eine operative Zahnentfernung (Osteotomie) notwendig.

Als Anästhesie dient normalerweise eine lokal begrenzte Infiltrations- oder Leitungsanästhesie.
 
Indikationen für eine Zahnextraktion sind:

  • stark gelockerter Zahn (Lockerungsgrad III)

  • Längsfraktur des Zahnes

  • Querfraktur des Zahnes

  • ausgedehnte apikale Entzündung, die nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann

  • Platzmangel

 

Osteotomie (operative Zahnentfernung)

Osteotomie ist die Entfernung von Knochen, welches z. B. zum operativen Entfernen von Zähnen notwendig werden könnte.
 
Indikationen für eine Osteotomie (operative Entfernung):

  • Zahnfraktur mit Wurzel- und Längsbruch

  • verlagerte Zähne

  • anhaltende Zahnschmerzen nach Wurzelbehandlung

  • ausgedehnte Zysten im Kieferknochen

  • Zähne im Bruchspalt nach Kieferbruch

  • Wurzelreste vor Zahnsanierung

Wurzelspitzenresektion

Entzündung im Bereich der Wurzelspitzen durch Bakterien können zu einer apikalen Ostitis (Wurzelspitzenentzündung) oder apikalen Parodontitis führen. In einigen Fällen ist es notwendig, durch einen operativen Eingriff das entzündete Gewebe mit der betroffenen Wurzelspitze zu entfernen. Man spricht hierbei von einer Wurzelspitzenresektion.

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