Dr. Andrea Schmidt
Dr. Andrea Brackmann-Krifka
Zu dem Aufgabengebiet der zahnärztlichen Chirurgie gehören kleinere Operationen an den Zähne, dem Kiefer oder dem Weichgewebe der Mundhöhle. Die chirurgischen Eingriffe im Mundraum nehmen Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (sog. Oralchirurgen) vor.
Die Extraktion ist in der Zahnmedizin die chirurgische Entfernung eines Zahnes. Ist ein größerer Schnitt und die Bildung eines Schleimhaut-Periost-Lappens erforderlich, ist eine operative Zahnentfernung (Osteotomie) notwendig.
Als Anästhesie dient normalerweise eine lokal begrenzte Infiltrations- oder Leitungsanästhesie.
Indikationen für eine Zahnextraktion sind:
stark gelockerter Zahn (Lockerungsgrad III)
Längsfraktur des Zahnes
Querfraktur des Zahnes
ausgedehnte apikale Entzündung, die nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann
Platzmangel
Osteotomie ist die Entfernung von Knochen, welches z. B. zum operativen Entfernen von Zähnen notwendig werden könnte.
Indikationen für eine Osteotomie (operative Entfernung):
Zahnfraktur mit Wurzel- und Längsbruch
verlagerte Zähne
anhaltende Zahnschmerzen nach Wurzelbehandlung
ausgedehnte Zysten im Kieferknochen
Zähne im Bruchspalt nach Kieferbruch
Wurzelreste vor Zahnsanierung
Entzündung im Bereich der Wurzelspitzen durch Bakterien können zu einer apikalen Ostitis (Wurzelspitzenentzündung) oder apikalen Parodontitis führen. In einigen Fällen ist es notwendig, durch einen operativen Eingriff das entzündete Gewebe mit der betroffenen Wurzelspitze zu entfernen. Man spricht hierbei von einer Wurzelspitzenresektion.
In dringenden Fällen oder für nicht zu buchende Terminarten, wie beispielsweise „akute Schmerzen“ oder „Gutachten“, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Hier können Sie sich den Anamnesebogen laden und ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen.